Angaben im tatrichterlichen Urteil zur Identitätsfeststellung eines Betroffenen (Beweisfotos)
Angaben im tatrichterlichen Urteil zur Identitätsfeststellung eines Betroffenen StPO § 267; OWiG § 71 Absatz 1 Hat der Tatrichter im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Beweisfotos die Überzeugung erlangt, dass der Betroffene und die abgebildete Person identisch sind, so gilt für …